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Chronik der Zugkönige

2024/25
Olaf I. Aretz
2023/24
Matthias I. Hansen
2022/23
Malte I. Büssing
2019-22
Stefan I. Rupprecht
2018/19
Uwe II. Wilke
2017/18
Gerd I. Ritters
2016/17
Stefan II. Rongen
2015/16
Erich I. Wanders
2014/15
Daniel I. Wanders
2013/14
Peter II. Langner
2012/13
Stefan I. Rupprecht
2011/12
Markus I. Schlüter
2010/11
Torsten I. Klasen
2009/10
Uwe II. Wilke
2008/09
Dirk I. Schreinermacher
2007/08
Thomas I. Abels
2006/07
Kurt I. Klasen
2005/06
Thomas I. Abels
2004/05
Winfried I. Reich
2003/04
Peter II. Langner
2002/03
Willi I. Klasen
2001/02
Daniel I. Wanders
2000/01
Torsten I. Klasen
1999/00
Uwe I. Breuer
1998/99
Jakob (Jacky) I. Lessmann
1997/98
Eberhard I. Förster
1996/97
Oliver I. Peters
1995/96
Marcus I. Piolot
1994/95
Theo I. Abels
1993/94
Hans-Georg I. Klasen
1992/93
Hans-Werner I. Prinz
1991/92
Karl-Heinz II. Jahn
1990/91
Kurt I. Klasen
1989/90
Jakob (Jacky) I. Lessmann
1988/89
Peter I. Breuer
1987/88
Ulrich I. Nowak
1986/87
Hans-Herbert I. Mangen
1985/86
Gerd I. Ritters
1984/85
Kurt I. Klasen
1983/84
Willi I. Klasen
1982/83
Eberhard I. Förster
1981/82
Erich I. Wanders
1980/81
Ulrich I. Nowak
1979/80
Peter I. Breuer
1978/79
Hans-Herbert I. Mangen
1977/78
Rolf I. Koch
1976/77
Karl-Heinz I. Beek
1975/76
Hans-Werner I. Prinz
1974/73
Wolfgang I. Godglück
1973/74
Erich I. Wanders
1972/73
Franz-Wilhelm I. Spix
1971/72
Ulrich I. Nowak
1970/71
Horst I. Giese
1969/70
Karl-Heinz I. Beek
1968/69
Hans-Dieter I. Dalle-Carbonare

Chronik der Nüsser Röskes

2024/25
Angela Straub
2023/24
Sofia Langner
2022/23
Dagmar Bliefert
2019-22
Angela Straub
2018/19
Gitte Prinz
2017/18
Daniela Danowski
2016/17
Ina Wanders
2015/16
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2014/15
Daniela Danowski
2013/14
Ina Wanders
2012/13
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2010/11
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Dagmar Bliefert
2005/06
Sofia Langner
2004/05
Angelika Lessmann
2003/04
Ilona Klasen
2002/03
Gitte Prinz
2001/02
Birgit Breuer
2000/01
Ingrid Wanders
1999/00
Ulla Ritters
1998/99
Ulla Ritters
1997/98
Ingrid Klasen
1996/97
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Chronik der Chargierten

Oberleutnant Leutnant Feldwebel

Stefan Rongen



ab 2018

Christoph Mühle


ab 2020

Marvin Erz



ab 2024

Erich Wanders



1999 - 2018

Gerd Rtters



1999 - 2020

Hans-Werner Prinz


1984 + 1986
1991 - 2005
2011 - 2024

Karl-Heinz Beek jr.


1968 - 1999

Erich Wanders


1982 - 1999

Stefan Rupprecht


2005 - 2011

Wolfgang Godglück


1975 - 1981

Hans-Herbert Mangen


1980 - 1985
1987 - 1991

Werner Giese


1970
1972 - 1974

Kurt Klasen



1973
1975 - 1980

Franz-Wilhelm Spix


1968 - 1969
1971

Wolfgang Godglück



1969 - 1972
1974

Bernhard Schillings


1968 - 1969

Fackel- und Paradechronik

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Satzung des Grenadierzug "Mer maake möt" von 1968

Satzung als PDF (bitte hier klicken)

§1 Name

Der Grenadierzug führt den Namen "Mer maake möt" von 1968.
Der Zug wurde am 8. September 1968 gegründet.

§2 Zweck

Der Grenadierzug "Mer maake möt" hat den Zweck, das Heimatgefühl zu heben, den Geist vaterstädtischer Gemeinschaft zu fördern, die Tradition des Schützenfestes zu pflegen und die einheitliche Ausrichtung unseres Heimatfestes zielstrebig mitzugestalten.

§3 Mitgliedschaft

Anwärter auf eine Mitgliedschaft werden nur nach einer positiven Abstimmung des Zuges zu einer Versammlung eingeladen.
Hier erfolgt die Aufnahme für drei Monate zur Probe, bei einfacher Mehrheit der Mitglieder.
Nach Ablauf der Probezeit kann die endgültige Aufnahme erfolgen. Auf Wunsch muß geheime Wahl durchgeführt werden.
Passive Mitgliedschaft kann bei einfacher Mehrheit des Zuges erfolgen. Ebenso die Ehrenmitgliedschaft.
Passive Mitglieder und passive Ehrenmitglieder können an allen Zugveranstaltungen teilnehmen, besitzen aber kein Stimmrecht.
Aktive Ehrenmitglieder sind davon ausgenommen.

§4 Mitgliedsbeitrag

Der Monatsbeitrag für aktive und passive Mitglieder wird auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten. Passive Mitglieder zahlen nach Absprache mit dem Kassierer.

§5 Spargeld

Für jedes Mitglied besteht Sparpflicht in angemessener Höhe.
Die angesparten Gelder sind monatlich vom Spargeldkassierer auf ein vom Zug eingerichtetes Konto einzuzahlen.
Die anfallenden Zinsen werden der Zugkasse gutgeschrieben.
Die Auszahlung der Spargelder erfolgt alljährlich vor dem Schützenfest, spätestens auf dem Löhnungsappell.

§6 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung für drei Jahre gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Auf Wunsch muß geheime Wahl erfolgen.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Oberleutnant als Zugführer, dem Leutnant, dem Feldwebel und dem Vizefeldwebel.
Bei Bankgeschäften sind zwei Vorstandsmitglieder vertretungsbefugt.
Der Vorstand regelt die Aufgabenverteilung intern.

§7 Beschlüsse und Beschlußfähigkeit

Die Jahreshauptversammlung beschließt die Satzung und ihre Änderungen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Beschlußfähigkeit besteht, wenn mindestens acht Tage vor einer Versammlung schriftlich eingeladen wurde.

§8 Versammlungspflicht

Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an den Versammlungen teilzunehmen.
Bei Nichtteilnahme soll vor Versammlungsbeginn ein Mitglied des Vorstandes informiert werden.
Bei Fernbleiben ist ein von der Jahreshauptversammlung festgesetzter Betrag zu zahlen.
Höhere Beträge fallen bei unentschuldigtem Fehlen an.
Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für den Zugausschluß.

§9 Zugkasse

Für die Führung der Zugkasse ist der Kassierer verantwortlich.
Der Vorstand kann nur über Gelder der Zugkasse verfügen, wenn das Zuginteresse gewahrt bleibt.
Zwei Kassenprüfer, die auf der Jahreshauptversammlung ernannt werden,
prüfen die rechnerisch richtige Führung der Zugkasse vor der Jahreshauptversammlung oder bei Bedarf.

§10 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Zur Einhaltung dieser Satzung und ein Verhalten, das dem Wesen und den Gebräuchen unseres Zuges und dem Schützenfest gerecht wird, ist jedes Mitglied verpflichtet.
Bei groben Verstößen hiergegen, kann der Grenadierzug "Mer maake möt" bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, den Ausschluß aus der Zuggemeinschaft beschließen.
Bei Austritt oder Ausschluß aus der Zuggemeinschaft, sind grundsätzlich alle dem Zug gehörenden Pokale, Uniformteile, usw. zurückzugeben.

§11 Auflösung

Bei einer Auflösung des Zuges, die eine Dreiviertelmehrheit der Versammlung erforderlich macht,
wird das vorhandene Barvermögen unter den dem Zug zuletzt angehörenden Mitgliedern aufgeteilt.
Wanderpokale, Tischfahnen und sonstige Sachwerte werden - wenn möglich - an die Stifter oder deren Angehörige zurückgegeben.

§12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in Anlehnung an die Statuten des "Neusser Grenadierkorps von 1823" erstellt.
Sie tritt mit dem Tag ihrer Beschlußfassung in Kraft. Die Statuten vom 11. Oktober 2019 werden außer Kraft gesetzt.
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung des Grenadierzug "Mer maake möt" am 04. Oktober 2024.